Zwischen dem Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten bestehen häufig enge Wechselwirkungen. Beispiele hierfür sind die Umstrukturierung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, der Erwerb von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen sowie die Regelung der Unternehmensnachfolge.
Folgende Rechtsgebiete können abgedeckt werden:
In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartner (Anwälte, Notare)
- Handels-, Gesellschafts-, Unternehmensrecht
- Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Familienrecht/Eherecht
- Erbrecht
- Gewerblicher Rechtschutz, Wettbewerbsrecht
- Versicherungsrecht
- Transportrecht
- Insolvenzrecht
- Steuerstrafrecht